Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Gemietete Artikel, Racks und Boxen (zuzüglich Einlagen) sind Eigentum der Firma Helping Hands GmbH.

Bestellung

Alle Angebote sind freibleibend. Ein Mietauftrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde die von der Helping Hands GmbH erhaltene Auftragsbestätigung rechtsverbindlich unterzeichnet zurückgeschickt hat, soweit die Helping Hands GmbH nicht vorher in anderer Weise den Auftrag rechtsverbindlich angenommen hat. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch die Helping Hands GmbH schriftlich bestätigt wurden.

Mietpreise, Mieteinheit

Der Mietpreis eines Artikels wird auf Grund der aktuellsten Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer festgelegt. Die Mieteinheit beginnt ab der Abholung der Mietsachen im Lager der Helping Hands GmbH in Mannheim. Grundsätzlich beträgt eine Mieteinheit 3 Tage – abweichende Vereinbarungen sind möglich. Werden die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden, ist eine komplette Mieteinheit zu vergüten, es sei denn der Mieter kündigt das Verhältnis zwei Wochen vor Beginn der Mieteinheit oder der Vermieter kann die Gegenstände anderweitig vermieten. Sonn- und Feiertage werden nur berechnet, wenn sich die Mieteinheit explizit auf diesen Zeitraum erstreckt.

Mietdauer

Die Mietartikel werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums ist die schriftliche Zustimmung der Helping Hands GmbH erforderlich. Werden die Mietartikel nicht termingerecht innerhalb der Öffnungszeiten zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zum Tag der Rückgabe. Für jede angefangene Mieteinheit wird die volle Gebühr berechnet. Wenn der Mieter die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter die Helping Hands GmbH spätestens einen Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber informieren. Diese Vorschriften finden keine Anwendung, wenn der Mieter die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten hat.

Transport, Anlieferung, Abholung, Rückgabe

(1) Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Mietartikel während der Öffnungszeiten der Helping Hands GmbH durch den Mieter selbst abgeholt und nach Ende des Mietverhältnisses durch den Mieter selbst zurückgebracht. Der Mieter wird auf die Vorschriften der §§ 536ff. BGB hingewiesen. Um zu vermeiden, dass die Mietartikel beim Transport beschädigt werden, wird dem Mieter empfohlen, die Mietartikel in einem geschlossenen Fahrzeug zu transportieren. Die Helping Hands GmbH weist darauf hin, dass der Mieter Schäden an den Mietartikeln, die durch einen unsachgemäßen Transport entstehen, ersetzen muss.

(2) Wird ein Transport der Mietartikel durch die Helping Hands GmbH vereinbart, so gilt: die Transportkosten werden individuell nach Gewicht, Volumen und Entfernung berechnet und gelten ab Lager bis hinter die erste ebenerdige Tür, wenn ein Zugangsweg zur Verfügung steht, der für einen Transport per LKW von 40 Tonnen geeignet ist. Die erforderliche Mindesttürbreite beträgt 2 Meter, die Mindesthöhe beträgt 2,50 m. Wenn diese Transportbedingungen nicht erfüllt werden (z.B. weil der Untergrund nicht geeignet ist, der Zugangsweg zu schmal ist, parkende Autos den An- und Abtransport verhindern, die Mietartikel noch nicht abgeholt werden können), hat die Helping Hands GmbH das Recht, die hierdurch entstandenen Extrakosten in Rechnung zu stellen. Es gelten die §§ 315ff. BGB. Bei Anlieferung und Abholung des Mietgutes im vereinbarten Zeitraum hat der Mieter dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Der Mietgutempfang muss per Unterschrift auf dem Lieferschein gegengezeichnet werden. Sollte der Mieter zum vereinbarten Termin der Anlieferung nicht anwesend sein, wird das Mietgut am Veranstaltungsort hinterlassen und der Mieter erkennt die ordnungsgemäße und vollständige Anlieferung an, es sei denn es ist für die Helping Hands GmbH offensichtlich, dass die Mietartikel keine Verwendung finden werden. Am vereinbarten Abholtermin müssen die Mietartikel, wie sie auch bei der Anlieferung gestanden haben, bereitstehen. Bei der Abholung werden die Mietartikel sofort, soweit möglich, kontrolliert und gezählt. Wenn das Material aus Glas, Porzellan, Besteck, Tüchern und/oder anderen kleinen Materialien besteht, kann es nicht sofort beim Einladen kontrolliert werden. Die definitive Zählung und Kontrolle findet erst in den Lagern der Helping Hands GmbH nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess statt.

Haftung, Beschädigung, Verlust- und Bruchmengen, Versicherung

(1) Der Mieter haftet verschuldensunabhängig bei Beschädigung und Untergang der Mietartikel von der Übernahme bis zur Rückgabe der Mietartikel. Sollten dem Vermieter Ansprüche wegen Untergang und Beschädigung der Mietartikel gegen Dritte zustehen, so tritt der Vermieter diese Ansprüche im Gegenzug zum Ersatz des Schadens an den Mieter ab.

(2) Der Mieter erstattet der Helping Hands GmbH bei Verlust, Zerstörung und nicht reparaturfähiger Beschädigung eines Mietgegenstandes die für die Ersatzbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Gegenstandes anfallenden Kosten. Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als die Ersatzbeschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Artikels, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen kann der Kunde verlangen, dass ihm nach Bezahlung der Kosten für die Beschaffung eines gleichartigen, neuwertigen Ersatzgegenstandes der beschädigte Mietgegenstand übereignet wird. Der Anspruch auf Überlassung des beschädigten Gegenstandes entfällt, falls der Kunde diesen Anspruch der Helping Hands GmbH gegenüber nicht schriftlich bis zur Zahlung der Schadenssumme geltend macht, spätestens aber einen Monat nach Bekanntgabe der Schadensersatz-ansprüche durch die Helping Hands GmbH. Weitergehende Schadensersatzansprüche von der Helping Hands GmbH bleiben unberührt.

(3) Da die Mietartikel nicht versichert sind, wird empfohlen, das Mietgut für die Dauer der Nutzung einschließlich der Zeiten für Auf- und Abbau, zu versichern.

Zusatzleistungen

Der Mietpreis sowie die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände.

Zahlungsbedingungen

Der Gesamtrechnungsbetrag kann der Mieter ohne Vorbehalt unmittelbar bei Abnahme der Mietartikel zahlen, die Forderung wird nach Zugang der Rechnung fällig. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug gerät.

Kaution

Die Helping Hands GmbH behält sich vor, vom Mieter eine Kautionssumme zu berechnen. Bei korrekter Rückgabe der Mietartikel wird die Kautionssumme durch die Helping Hands GmbH so schnell wie möglich an den Mieter zurückgezahlt, sofern sie nicht mit der Rechnungssumme verrechnet wird. Die Höhe der Kaution wird individuell anhand des Wertes der gemieteten Gegenstände einseitig durch den Vermieter bestimmt. Es gelten §§ 315ff. BGB.

Reinigungsgebühr

Der Mieter verpflichtet sich, die Gegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Glas, Porzellan, Besteck, Geräte usw. werden nach der Rückgabe grundsätzlich gegen Entgelt von der Helping Hands GmbH gereinigt. Bitte informieren Sie sich über die Konditionen. Wenn die Mietartikel extrem verschmutzt sind, hat die Helping Hands GmbH das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Textilien (z.B. Tischtücher, Houssen etc.) müssen nach der Benutzung an die Helping Hands GmbH trocken zurückgegeben werden. Die Reinigung von Textilien und Kerzenleuchter ist in unseren Mietpreisen enthalten.

Gerichtsstand

Ist der Mieter Kaufmann so ist Gerichtsstand und Erfüllungsort Ludwigshafen.

  

Widerrufsbelehrung

  

Kommt ein Vertrag im Wege des Fernabsatzes gemäß § 312 b BGB, d.h. unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (insbesondere Brief, Katalog, Telefonanruf, Telekopie, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste) zustande gekommen, und schließen Sie den vorliegenden Vertrag weder für eine von Ihnen ausgeübte gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit ab, steht Ihnen als Verbraucher (§ 13 BGB) das Recht zum Widerruf nach § 355 BGB zu.

Widerrufsrecht

Sie können die mit der Unterschrift und Übersendung der Auftragsbestätigung an Helping Hands GmbH abgegebene Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Erklärung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten bzw. die Sache zu übersenden an die jeweiligen Absender der Auftragsgeber unserer Standorte.

Widerrufsfolgen

Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurück zu senden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,-€ nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache erfüllen.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Helping Hands GmbH mit der Ausführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.